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FG Münster, 27.11.1972 - VIII 1938/71 L |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76
Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …
Im Hinblick darauf, daß ein erheblicher Teil der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen etwa 2 Millionen Gastarbeiter Kosten der doppelten Haushaltsführung seit Jahren geltend macht, weil sie ihre Familien im Ausland zurückließen, muß davon ausgegangen werden, daß bei den mehrmals erhöhten Regelsätzen die Verhältnisse der Gastarbeiter nicht unberücksichtigt geblieben sind (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 27. November 1972 VIII 1938/71 L, EFG 1973, 156).Er betonte insbesondere im Beschluß VI B 99/72, bei einer doppelten Haushaltsführung von Gastarbeitern könne nicht allgemein unterstellt werden, die Pauschbeträge wären wegen ihrer bescheidenen Lebenshaltung ohnehin überhöht; ob die Verpflegungspauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führten, hänge daher auch bei Gastarbeitern von den Umständen des Einzelfalles ab (so auch Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, 5. Aufl., § 9 Anm. 77 Abs. 2, und FG Münster, Urteil VIII 1938/71 L).